PFLEGEKOSTEN
Kosten (inkl. aller Sozialabgaben, Versicherungen, Steuern & Fahrtkosten*)
geringe Deutschkentnisse | von 2.250,- bis 2.590,- €/ Monat |
befriedigende Deutschkenntnisse | von 2.590,- bis 2.750,- €/ Monat |
gute Deutschkenntnisse | von 2.750,- bis 2.890,- €/ Monat |
Betreuung einer weiteren Person im Haushalt… | |
ohne Pflegebedarf | zuzüglich 100,- € bis 200,- €/ Monat |
mit Pflegebedarf | zuzüglich 200,- € bis 450,- €/ Monat |
Unsere Preise verstehen sich als Inklusivpreise und sind unabhängig vom bestehenden Pflegegrad.
Bitte beachten Sie, dass sich die monatlichen Kosten für eine Betreuungskraft nach den bestehenden Sprachkenntnissen, Anforderungen der Betreuungssituation und den bestehenden Qualifikationen / Erfahrungen der Betreuungskraft richten.
Mögliche Kosten für z.B. eine Reisebegleitung und / oder weitere gewünschte Zusatzleistungen sind ggf. nicht im vereinbarten Gesamtpreis enthalten und können bei Bedarf gesondert vereinbart werden.
Der Zuschlag für die Feiertage ist in den Preisen nicht enthalten und entspricht in der Regel einem doppelten Tagessatz.
*Die Fahrtkosten beinhalten den internationalen Linienbustransfer nach / von Deutschland.
2. Jährliches Beratungs- und Vermittlungshonorar
Die Sozialagentur Nord erhält 390,- € zzgl. MwSt. für 12 laufende Kalendermonate als Beratungs- und Vermittlungshonorar.
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.590,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | 0,- € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | 0,- € |
mögliche Steuererleichterung⁴ | – 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 2.256,67 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.590,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | 0,- € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | 0,- € |
mögliche Steuererleichterung⁴ | – 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 2.256,67 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.590,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | -316,00 € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | -201,50 € |
mögliche Steuererleichterung⁴ | – 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 1.739,17 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.590,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | -545,00 € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | -201,50 € |
mögliche Steuererleichterung⁴ | – 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 1.510,17 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.590,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | -728,00 € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | -201,50 € |
mögliche Steuererleichterung⁴ | – 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 1.327,17 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen¹ | ab 2.590,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise² | inklusive |
Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad | -901,00 € |
Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)³ | -201,50 € |
mögliche Steuererleichterung⁴ | – 333,33 € |
verbleibender Eigenanteil pro Monat ab | 1.154,17 € |
EIN PREIS – ALLE LEISTUNGEN INKLUSIVE
- Unsere Angebote sind grundsätzlich Komplettangebote und verbergen garantiert keine weiteren versteckten Kosten
- Die Kosten werden individuell ermittelt und richten sich nach Ihren Bedürfnissen und den gewünschten Fach- und Sprachkenntnissen
- Der Betreuungsaufwand, die bestehenden Erfahrungen und Qualifikationen der Betreuungskraft sowie die gewünschten Sprachkenntnisse bestimmen den Preis der Dienstleistung
- Die Kosten für die Betreuungskraft sind unabhängig von dem bestehenden Pflegegrad
- Entsprechend der gewählten Betreuungsleistung sind sämtliche pflegerischen Leistungen und die Haushaltsführung selbstverständlich vollumfänglich inkludiert
- Gesetzlicher Mindestlohn ist bereits berücksichtigt
- Sämtliche Sozialabgaben, Steuern und Versicherungen bereits inklusive
- Keine zusätzlichen Fahrtkosten bei Anreise mit Fernbussen
- Erfreulich: In den meisten Fällen können die Kosten für die Pflege der Angehörigen steuerlich geltend gemacht werden. Näheres hierzu erfahren Sie von Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater
¹ für 1-Personen-Haushalt, zzgl. Bundeseinheitliche Feiertagszuschläge von max. 8 Tagen / Jahr, je nach Anbieter doppelter Tagessatz
² Die Fahrtkosten beinhalten den internationalen Linienbustransfer nach / von Deutschland zum nächstgelegenen Busbahnhof
³ Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 € pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 € (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 € pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 € (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und / oder Ihrer Pflegekasse beraten.
⁴ Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.
Es kommt häufiger vor,
dass kurzfristig Hilfe benötigt wird.
Wir können innerhalb von 5-7 Tagen Ihre häusliche Unterstützung organisieren.
Kostenfreie Soforthilfe-Hotline:
Telefon: 04102 / 779 79 79
Kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren:
Telefon: 04351 / 46 98 98