24h Pflege - Sozialagentur Nord GmbH
UNSERE „MORAL & ETHIK“
Die Würde des Menschen…
Daheim statt Heim

Ethische Grundsätze für häusliche Betreuung und 24h Pflege

Im Rahmen der Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft vertritt die Sozialagentur Nord wichtige ethische Grundsätze:

Unsere „Moral & Ethik“ 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 GG) – ein Grundsatz, der insbesondere für die Soziale Arbeit oberstes Anliegen sein muss. Für die Sozialagentur Nord steht die Menschenwürde sowohl für Pflegende wie auch Pflegebedürftige an erster Stelle. Respekt und Fairness wie auch die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte sind Grundlage für die Pflegesituation von osteuropäischen Arbeitnehmern. Äußerungen gegen die sexuelle oder kulturelle Selbstbestimmung, der Herkunft oder sexuelle Belästigung können zur fristlosen Kündigung des Betreuungsverhältnisses führen.

Pflegeberuf verdient Anerkennung.

Menschen zu betreuen und zu pflegen, gehört zu den verantwortungsvollsten Aufgaben in unserer Gesellschaft und verdient höchste Anerkennung.

Jedem ist bekannt, wie wichtig eine gute Betreuung ist, wenn man auf Hilfe angewiesen ist. Alle Menschen haben das Bedürfnis in Würde zu Altern. Die Betreuungskräfte verdienen unseren Respekt, indem Sie ihre eigene Heimat und Familien verlassen, um diesen Beruf und diesen schweren Dienst antreten und den oftmals den letzten Weg begleiten.

Herausforderung Demenz:
Die Mehrzahl demenziell Erkrankter weist neben den die Demenz begleitenden Symptomen eine breite Palette weiterer Erkrankungen auf, die der intensiven Ärztlichen und pflegerischen Versorgungen bedürfen. Mit fortschreitender Krankheit können die Betroffenen zudem immer immobiler werden und sind auf eine Versorgung und Pflege – im häuslichen Umfeld oder in einer stationären Pflegeeinrichtung – angewiesen.

Eine häusliche Betreuungskraft begleitet den Betroffenen mit allen auch negativen Nebenerscheinungen der Krankheit, mit welchen die Angehörigen oft überfordert sind, damit die Erkrankten so lange wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Zeigen Sie Respekt und Wertschätzung gegenüber Mitmenschen.

Die Menschen bilden das Herz unseres Unternehmens und stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.
Die Sozialagentur Nord ist bestrebt, unabhängig von Rasse, Herkunft, Alter, Geschlecht, Religionsangehörigkeit oder persönlichem Lebensstil bei gleicher Qualifikation Mitarbeitern identische Möglichkeiten zu bieten. Verbesserung der Lebensqualität bedeutet immer Respekt vor der Würde einer Person und Rücksichtnahme auf jedem Einzelnen.

In unserem Betreuungsmodell treffen individuelle Persönlichkeiten und kulturelle
Unterschiede von Gesellschaften aufeinander. Die Anerkennung sowie der Respekt zu den Unterschieden von Einzelnen, Gruppen und Gemeinschaften ist unbedingt zu Beachten. Ein Rücksichtsvolles und Respektvolles gern auch familiäres Miteinander ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen häuslichen Betreuung.

Das Verständnis und die Offenheit für die Andersartigkeit auch anderer Kulturunterschiede und anderer Sprachen ist unabdingbar.

Grundsatz der Legalität und soziale Absicherung!

Die durch die Sozialagentur Nord vermittelten Betreuungskräfte verfügen über die – bei der Entsendung erforderlichen – A1-Bescheinigung, die jeweils stellenbezogen von den zuständigen Ämtern im Ausland innerhalb von 5–8 Wochen ausgestellt und zugestellt wird. Die ordnungsgemäße Handhabung mit den Dokumenten wird durch die Sozialagentur Nord regelmäßig überprüft.

Wir arbeiten ausschließlich auf Basis der Entsendung (Artikel 13 Entsendung).
Durch uns vermittelte Betreuungskräfte verfügen über einen sozial- versicherungspflichtigen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Haftpflicht und Unfallversicherung) rechtsgültigen Arbeitsvertrag mit deren Arbeitgeber / unseren osteuropäischen Partnerunternehmen. Die personenbezogenen Daten einer jeden Betreuungskraft werden parallel auch digital in einer europäischen Datenbank geführt, die jederzeit von deutschen Behörden abgerufen werden kann. Jede Betreuungskraft kann sich bei Anreise EU-Entsenderichtlinien-konform ausweisen.

Im Schadens- und Krankheitsfall sind die durch uns vermittelten Betreuungskräfte versichert und verfügen über die sogenannte EK-UZ-Karte (Krankenkassenkarte) oder einen Nachweis der Beantragung.

Die an die Betreuungskräfte gezahlten Gehälter basieren immer auf in Deutschland geltendem Mindestlohn.
Grundsatz der Zumutbarkeit – Ermöglichen Sie Rückzugsmöglichkeiten.

Die Sozialagentur Nord versucht hilfsbedürftigen Personen mit nahezu allen Krankheitsbildern zu betreuen.
Ein hilfreiches und unterstützendes Verständnis und ein Miteinander zwischen den Familien und der Betreuungskraft ist von großer Wichtigkeit. In einigen Erkrankungsfällen oder Gesundheitsstadien bzw. deren Symptomen lässt die Situation eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft nicht oder nicht ausreichend zu. Ein Wichtiger Aspekt hierzu ist die Zumutbarkeit der Betreuungstätigkeiten einer Betreuungskraft.

Ein persönlicher Rückzugsbereich für die Betreuungskraft ist notwendig, sodass die nötige Regenerationsphase gewährleistet ist. Die Betreuungskräfte benötigen hierzu ein gut bewohnbares, absperrbares Zimmer zur Wahrung der Privatsphäre sowie ein adäquater Freizeitausgleich bei gegebenenfalls erforderlichen nächtlichen Notfalleinsätzen.

Es kommt häufiger vor,

dass kurzfristig Hilfe benötigt wird.
Sie erhalten innerhalb von 5-7 Tagen Ihre häusliche Unterstützung.

Kostenfreie Soforthilfe-Hotline:
Telefon: 04102 / 779 79 79

Kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren:
Telefon:
04351 / 46 98 98

Rückrufservice

Name(erforderlich)
Chat öffnen
Moin Moin,
wie können wir helfen?